Annekarine Sánchez-Kersting
Sollten Sie ein Hörgerät benötigen, brauchen Sie zuvor eine sogenannte Hörgeräteverordnung, damit Ihre Krankenversicherung sich an den Kosten beteiligt. Das gilt sowohl für
gesetzliche wie für private Versicherungen.
Die Hörgeräteverordnung wird vom Hals-Nasen-Ohrenarzt ausgestellt, unabhängig davon, ob Sie vorher schon bei einem Akustiker waren oder nicht. Es gibt gesetzliche Vorgaben die genau regeln, wer Anspruch auf eine Verordnung hat. Im Einzelfall sind auch einmal Ausnahmen davon möglich.
Zur Verordnung gehören:
Die Arztkosten werden von gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen üblicherweise in voller Höhe erstattet.
Mit der Verordnung können Sie dann einen Akustiker Ihrer Wahl aufsuchen.
"Vergleichende Anpassung":
Der Akustiker berät Sie ausführlich zu Geräten unterschiedlicher Preiskategorien und technischer Leistungen und lässt Sie diese vor Ort ausprobieren. Wie aufwendig Ihr Gerät sein darf und muss, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten ab. Es gibt Geräte mit minimaler oder gar keiner Eigenbeteiligung durch den Patienten - gehobeneren Ansprüchen werden diese oft jedoch nicht genügen.
Die Anpassung eines Hörgerätes ist ein aufwendiger dynamischer Prozess. Nach einer ersten persönlichen Einstellung sollten Sie die Geräte einige Zeit regelmäßig tragen, bevor Sie sie bei Ihrem Akustiker feinregulieren lassen können.
Sollte nicht der gewünschte Höreffekt erzielt werden, probieren Sie noch ein anderes Gerät aus. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis das für sie optimale Gerät ermittelt und individuell eingestellt ist. Schließlich ist ein Hörgerät in der Schublade für niemanden von Nutzen.
Sie sollten bei dieser Prozedur bedenken, dass ein
Hörgerät Sie mindestens 6 Jahre lang ausreichend versorgen soll, auch bei weiter nachlassender
Hörleistung. Für diesen Zeitraum ist der Akustiker auch Ihr persönlicher "Servicebeauftragter".
Erst nachdem Sie und der Akustiker mit der
Anpassung des Hörgerätes zufrieden sind, kommen Sie wieder zurück in unsere Praxis. Wir überzeugen uns von der erfolgreichen Anpassung und stellen eine Bescheinigung für die Krankenkasse aus. Erst jetzt kann Ihr Akustiker die Verordnung bei
der Krankenkasse einreichen. Diese wird ihm daraufhin den entsprechenden Anteil erstatten. Je nach Gerätetyp tragen Sie selbst die vorab vereinbarten übrigen Kosten.
Hörgeräteträger sollten Sie
sich mindestens einmal pro Jahr beim Hals-Nasen-Ohrenarzt untersuchen lassen. Ohrschmalz sollte in regelmäßigen Abständen professionell entfernt
werden. In welchen Zeitintervallen dies passieren sollte, hängt von Ihrem Hauttyp und der Art des Hörgerätes/Ohrpassstückes ab.
Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, die der
Akustiker nicht lösen kann, sprechen Sie uns gern an.
Speziell das von uns in der HNO-Praxis oder über
den Bund der Schwerhörigen angebotene Hörtraining kann Kommunikations- oder der Handhabungsprobleme Ihrer Geräte lösen.
Sprechen Sie uns an!